Medienkommentar vom 17.4.2024
Heute hat das Büro der Berner Konvention bekannt gegeben, dass es auf die Klage einer Drittpartei gegen die Schweiz bezüglich des Umgangs mit dem Wolf eintritt. Die Schweiz muss bis im Herbst zu den massiven Eingriffen in den Schweizer Wolfsbestand diverse Fragen bezüglich der Einhaltung dieses internationalen Artenschutzübereinkommens beantworten. Dann wird die Konvention die nächsten Schritte beschliessen.